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Fotoabzüge bestellen
|1| Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von 98fahrenheit.
|2| Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 98fahrenheit. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch 98fahrenheit. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die dieser in seinen Schreiben, Bestellungen etc. hinweist, widerspricht 98fahrenheit bereits jetzt.
|1| An dem von 98Fahrenheit gelieferten Bildmaterial erhält der Besteller erst mit Eingang des vereinbarten und von 98Fahrenheit in Rechnung gestellten Preises ein Nutzungsrecht.
|2| Der Besteller hat bei Bestellung von Bildmaterial 98fahrenheit über die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung zu informieren. Die Nutzung des Bildmaterials ist erst gestattet, nachdem 98fahrenheit dem angegebenen Verwendungszweck schriftlich zugestimmt hat.
|3| Entsprechen die Angaben des Bestellers zum Verwendungszweck nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt. Der Besteller hat 98fahrenheit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schadenersatz freizustellen.
|4| Sofern der Besteller beabsichtigt, von dem angegebenen Verwendungszweck abzuweichen und anderweitige Nutzung plant, bedarf es einer zusätzlichen schriftlichen Einwilligung von 98fahrenheit.
|5| Das Bildmaterial von 98fahrenheit darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verändert, bearbeitet oder in sonstiger Weise umgestaltet werden.
|6| Der Besteller erhält das Bildmaterial von 98fahrenheit nur leihweise zur Verfügung gestellt. Er darf das Bildmaterial nach Gebrauch zum Verwendungszweck nicht mehr benutzen und hat es zu vernichten, es sei denn, es wird ausdrücklich Anderslautendes vereinbart.
|1| Die Verwendung von Bildmaterial von 98fahrenheit ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kostenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie zum Beispiel für Präsentationen, Entwürfe, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos und Layouts vorgesehen wird sowie für den Einsatz von Bilddetails und -ausschnitten, die mittels Montagen, Composing, elektronischen Bildträgern oder anderen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
|2| Der Preis wird vor der Verwendung des Bildmaterials vereinbart. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung durch den Besteller. Die entsprechenden Angaben hat der Kunde gegenüber 98fahrenheit zu machen. Die Honorarvereinbarung gilt nur für den genau bezeichneten Verwendungszweck und Umfang im vereinbarten Gebiet. Jede andere oder darüber hinaus gehende Nutzung des Kunden bedarf einer neuen Vereinbarung.
|3| Im Falle der unberechtigten Nutzung von von 98Fahrenheit erstellter Fotografien und Grafiken, werden wir für die jeweiligen Nutzungsarten und Zeiträume Schadenersatz in Höhe der Bildhonorare nach MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing einfordern.
|1| Rechnungstellung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Eingang und Bestätigung der Bestellung. Die Lieferung des bestellten Bildmaterials erfolgt grundsätzlich als Datei im Format JPG und erst nach Zahlungseingang. Mit Bestätigung der Bestellung werden verbindliche Bilddaten genannt (Breite, Höhe, Dateigröße, Auflösung).
|2| Wenn abweichend von Absatz |1| vereinbart, sind Rechnungen stets sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, und zwar netto ohne jeden Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
|3| Der Besteller verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
|4| Je nach Bestellmenge und Lieferweg (elektronisch per E-Mail, Datei-Download oder durch Übersendung von Datenträgern) entstehen Abwicklungs- und Versandkosten, die der Besteller trägt. Sie werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.
|1| Der Besteller muss Mängel des ihm überlassenen Bildmaterials unverzüglich schriftlich, vorab per Telefon, Telefax und/oder E-Mail mitzuteilen.
|2| Bei unterlassener unverzüglicher Mängelanzeige ist eine Haftung von 98Fahrenheit für evt. bereits entstandene und / oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.
Schadenersatz
|1| Schadenersatzansprüche gegen 98fahrenheit aus Lieferung des Materials sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
|2| Etwaige Schadenersatzansprüche von 98fahrenheit gegenüber dem Besteller bleiben vorbehalten.
|1| Wenn nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, verlangt 98fahrenheit einen Urhebervermerk, und zwar in der Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen nur dann aus, wenn diese die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild erlauben.
|2| Bei Unterlassung des in Absatz |1| dieser Bestimmung geforderten Vermerks hat 98fahrenheit einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von mindestens 100 % des vereinbarten Preises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. weiterer Kosten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten. Insbesondere hat der Besteller 98Fahrenheit von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Unterlassungen entsprechend Absatz |1| dieser Bestimmung resultieren.
|3| Der Urhebernennungsvermerk entsprechend dem Absatz |1| dieser Bestimmung kann nicht durch erhöhten Preis abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine abweichende schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
|4| Soweit nicht ausdrücklich besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung des Bildmaterials von 98fahrenheit den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.
|5| Der Besteller ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung innerhalb von zwei Wochen unaufgefordert und auf eigene Kosten zwei Belegexemplare an 98fahrenheit zu senden.
|1| Das gelieferte Bildmaterial bleibt stets Eigentum von 98Fahrenheit. Es wird zur Nutzung im Sinne des Urheberrechts lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt. Auch durch die Leistung von Schadenersatz erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am überlassenen Bildmaterial.
|2| Das Bildmaterial von 98Fahrenheit darf, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nur einmalig zum vereinbarten Zweck verwendet werden.
|3| Eine Vervielfältigung, elektronische oder sonstige Speicherung oder Archivierung des Bildmaterials über den vereinbarten Verwendungszweck und Zeitraum hinaus ist nicht gestattet.
|4| Eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Bildmaterials bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 98fahrenheit.
|5| Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Übertragung von Rechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet.
|6| Der Kunde hat selbst etwaige Rechte zu erwerben, die für die Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Werken der bildenden Kunst oder Werken der Baukunst erforderlich sind. Alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen einer Verletzung derartiger Rechte trägt der Veröffentlichende.
|7| Der Besteller hat selbst die Einwilligung der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes einzuholen. Dies gilt nicht, falls 98fahrenheit ausdrücklich schriftlich zusichert, dass eine Einwilligung der Person vorliegt.
|8| 98fahrenheit übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen, Rechte Dritter, wie Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am Unternehmen, Markenrecht etc. durch den Gebrauch des Bildmaterials nicht verletzt wird. Sofern Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildmaterials Ansprüche gegenüber dem Besteller erheben, so ist hiervon 98Fahrenheit unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Möglicherweise erforderliche weitere rechtliche Maßnahmen sind zwischen Besteller und 98fahrenheit zu vereinbaren und abzustimmen.
|1| Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen der unwirksam sein oder werden, so bleibt dennoch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.
|2| Auch bei Lieferungen von Fotomaterial ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
|3| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Meldorf.
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